HGB §§ 74, 75 d S. 2; BRAO § 43a II

Mandantenübernahmeklausel für angestellten Rechtsanwalt bei Arbeitgeberwechsel

BAG, Urteil vom 11.12.2013 - 10 AZR 286/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 1198 ff.

1.
Eine Mandantenübernahmeklausel ohne Karenzentschädigung, die einen angestellten Rechtsanwalt verpflichtet, bei einer anschließenden unselbstständigen Tätigkeit für die Dauer von zwei Jahren einen bestimmten Honoraranteil an seinen früheren Arbeitgeber abzuführen, beschränkt den Arbeitnehmer im Sinne von § 74 I HGB in seiner beruflichen Tätigkeit. Sie ist als so genannte verdeckte Mandantenschutzklausel gemäß § 75 d S. 2 HGB unwirksam.

2.

Es bleibt offen, .ob Mandantenübernahmeklauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vorformulierte Vertragsbedingungen einen Arbeitnehmer im Sinne von § 307 I 1 iVm II BGB deshalb unangemessen beachteiligen, weil sie entschädigungslos eine Honorarabführungspflicht vorsehen, obwohl mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich die Verpflichtung endet, dem Arbeitgeber keinen Wettbewerb zu machen. Ebenso bleibt offen, ob einer Auskunftserteilung auf Grund einer solchen Klausel die in § 43 a II BRAO normierte anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit entgegensteht.

Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG