GG Art. 72 I, 74 I; NRWVerf. Art. 24 II 1; BGB §§ 134, 138 I u. II, 421, 612 II, 705; ZPO §§ 239, 246 I Hs. 1, 287 I 1 u. 2, 287 II, 403; BORA § 26
Sittenwidrigkeit einer Vergütungsabrede mit angestelltem Rechtsanwalt – Mindestlöhne
BAG, Urteil vom 17.12.2014 - 5 AZR 663/13
Fundstelle: NJW 2015, S. 1709 ff.
Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Vergütungshöhe liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel der üblicherweise gezahlten Vergütung erreicht. Ein Anlass, von dieser Richtgröße im Sinne einer Heraufsetzung der Zwei-Drittel-Grenze abzuweichen, besteht weder wegen der Besonderheiten in der Beschäftigung angestellter Rechtsanwälte noch der in § 26 BORA enthaltenen Vorgabe, Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen zu beschäftigen.
Leitsatz des Gerichts