BRAO § 45 II; BGB §§ 1897 IV, 1908 d III
Keine Bestellung als Betreuer bei Tätigkeitsverbot wegen Vorbefassung
BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Fundstelle: NJW 2014, S. 935 f.
Ein Rechtsanwalt, der mit der Übernahme des Betreueramts gegen ein Tätigkeitsverbot nach § 45 II BRAO verstoßen würde, kann auch auf Wunsch des Betroffenen nicht zum Betreuer bestellt werden.
Leitsatz des Gerichts