BRAO § 112 d I Nr. 2
Keine Passivlegitimation des Präsidenten einer Rechtsanwaltskammer
BGH, Beschluss vom 17.12.2013 – AnwZ (Brfg) 68/13
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 191
Auch wenn Organe der Rechtsanwaltskammern für diese gehandelt haben, sind Klagen unmittelbar gegen die Kammern selbst zu richten.
Leitsatz des Autors NJW-Spezial