RVG § 56

Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten Rechtsanwalts

OLG Celle, Beschl. v. 7.11.2013 - 2 W 235/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 142 ff.

Im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts ist die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS