Beschwerdewert in Kindergeldsachen
§§ 61 Abs. l, 231 Abs. 2 FamFG; § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG
BGH, Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12
Fundstelle: RVG Report 2014, S. 202 f.
Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld ergibt sich für den Antragsteller in der Regel kein über 600 € hinausgehender Wert des Beschwerdegegenstandes.
Leitsatz des Gerichts