Beschwerdewert in Kindergeldsachen

§§ 61 Abs. l, 231 Abs. 2 FamFG; § 64 Abs. 2 Satz 3 EStG

BGH, Beschl. v. 29.1.2014 - XII ZB 555/12

Fundstelle: RVG Report 2014, S. 202 f.

 

Aus der Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld ergibt sich für den Antragsteller in der Regel kein über 600 € hinausgehender Wert des Beschwerdegegenstandes.

 

Leitsatz des Gerichts