FamGKG §§ 43, 44, 50

Maßgeblicher Zeitpunkt der Streitwertbemessung für Ehesache und Folgesache Versorgungsausgleich; Arbeitslosengeld II als Nettoeinkommen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.03.2013 - 9 WF 38/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 188 ff.

  1. Bei der Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens der Ehegatten ist auf den Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags abzustellen. Dies gilt auch für die Wertbemessung der Verbundsache Versorgungsausgleich.

  2. Auch Sozialleistungen wie das ALG II stellen Einkommen i.S.d. § 43 Abs. 2 FamGKG dar und sind bei der Verfahrenswertbemessung zu berücksichtigen (Anschluss OLG Zweibrücken, 10.01.2011 - 5 WF 178/10, FamRZ 2011, 992).

Leitsatz der Schriftleituung der AGS

BORA §§ 8, 9

Irreführender Hinweis auf Kooperation

BGH, Urteil vom 06.11.2013 - I ZR 147/12 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 319

Üben Anwälte ihren Beruf mit einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater lediglich im Rahmen einer Kooperation aus, dürfen sie keine Kurzbezeichnung verwenden, die eine gemeinsame Berufsausübung suggeriert.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

VVG §§ 127 I 1, 129; BGB §§ 134, 307 I, II Nr. 1; BRAO § 3 III

Freie Anwaltswahl in der Rechtsschutzversicherung - Vollmachtsklausel

AG Ebersberg, Urteil vom 15.11.2013 - 7 C 450/13

Fundstelle: NJW 2014, 1461 f.

Eine die freie Anwaltswahl unterbindende Vollmachtsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist als Umgehungsgeschäft nach § 134 BGB in Verbindung mit §§ 127, 129 VVG unwirksam.

Leitsatz der Redaktion der NJW

 

RVG §§ 15 Abs. 2, 22 Abs. 1; VV RVG Nr. 4143

Vertretung gegen mehrere Nebenkläger im Adhäsionsverfahren dieselbe Angelegenheit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.12.2013 - 1 Ws 416/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 227 f.

  1. Dieselbe Instanz eines Strafverfahrens verkörpert gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit, mögen ihm auch unterschiedliche prozessuale Taten und damit Verfahrensgegenstände zugrunde liegen. Entsprechendes gilt regelmäßig für die Tätigkeit des Verteidigers in dem zivilrechtlich geprägten Adhäsionsverfahren, das einen „aus der Straftat“ erwachsenen Anspruch betrifft und aus prozessökonomischen Gründen als Annex an das Strafverfahren angegliedert ist, weshalb auch insoweit lediglich eine gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt.

  2. Es kommt i.d.R. nicht darauf an, wie viele Adhäsionskläger im Adhäsionsverfahren auftreten
    und wie viele Ansprüche insoweit erhoben werden.

  3. Es bleibt offen, ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall in mehreren Angelegenheiten tätig wird, wenn er von mehreren Adhäsionsklägern jeweils aufgrund eines eigenständigen Lebenssachverhalts mit der Durchsetzung ihrer jeweiligen vermögensrechtlichen Ansprüche gegen die Angeklagten beauftragt und ihnen zu diesem Zweck vom Gericht beigeordnet worden ist.

Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 1000

Einigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Sorgerechtsverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 30.12.2013 - 6 WF 129/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 166

 

Übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten sind Verfahrenshandlungen, welche die Rechtshängigkeit der geltend gemachten Ansprüche beenden; hierin liegt keine Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 91 Abs. 2; VV RVG Nrn. 5100 ff.

Keine Kostenerstattung im Ordnungswidrigkeitenverfahren für Anwalt bei Vertretung in eigener Sache

LG Potsdam, Beschluss vom 09.01.2014 - 24 Qs 151/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 252 ff.

Vertritt sich ein Anwalt als Betroffener in einem Bußgeldverfahren selbst, kann er keine Kostenerstattung nach den Vorschriften des RVG verlangen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BDSG § 28 III; UWG § 4 Nr. 11; BRAO § 43 b

Unzulässige Datenverwendung zur Mandatsakquise – Anlegerbrief

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2014 - 6 U 167/13 Fundstelle: NJW 2014, S. 1820 ff.

  1. § 28 III BDSG stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG dar.

  2. Kontaktdaten von Anlegern, die ein Rechtsanwalt im Namen eines Anlegers im Wege eines Auskunftsanspruchs von der Fondsgesellschaft erlangt hat, dürfen seitens des Rechtsanwalts nicht verwendet werden, um sich mit einem Werbeschreiben zum Zweck der Mandatsgewinnung an die Anleger zu wenden.

  3. Im Rahmen des § 43 b BRAO ist ein gewisser Werbeeffekt dagegen im Rahmen der dort gebotenen Abwägung hinzunehmen, wenn sich das Schreiben überwiegend mit der sachlichen Information der Anleger befasst und keine sonstigen Umstände vorliegen, die es als unzulässige Werbung erscheinen lassen.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 14 Abs. 1; VV RVG Nrn. 3102, 3106 a.F.

Angemessener Vorschuss in Sozialsachen

AG Saarlouis, Urteil von 04.02.2014 - 28 C 1698/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 216

  1. Der Rechtsschutzversicherer hat den Versicherungsnehmer auch von Vorschussforderungen seines Anwalts freizustellen.

  2. Im Rahmen der Vorschussanforderung ist es grundsätzlich nicht unangemessen, die Mittelgebühren als Vorschuss anzufordern.

  3. Ein Rechtsschutzversicherer ist nicht berechtigt, die vorschussweise geltend gemachten Gebühren eigenmächtig zu kürzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BRAO § 49 b III 1

Unzulässige Verauslagung von Kosten für den Mandanten

AnwGH München, Urteil vom 17.02.2014 – BayAGH III-4-7/13 Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 287

Einem Anwalt ist die Gewährung von Belohnungen für die Zuführung von Mandaten verboten. Auf die Art des gewährten Vorteils kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

BRAO § 43 a III

Unsachliche Äußerungen

AnwG Köln, Beschluss vom 17.02.2014 – 10 EV 245/13

Fundstelle: NJW-Spezial 2014, S. 447

Verwendet ein Anwalt in einem Schriftsatz, mit dem er für seinen Mandanten Maklerhonorar geltend macht, die Formulierung „ ... ob es dreiste kriminelle Energie oder bloß Einfältigkeit

war“, stellt dies eine unsachliche Äußerung im Sinne des § 43 a III BRAO dar.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

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