GNotKG § 26 Abs. 3
Gebührenfreiheit in Unterbringungssachen
BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 540/13
Fundstelle: RVGreport 2014, S. 483
Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts-·und Notarkostengesetz - GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel.
Leitsatz des Gerichts