RVG §§ 14, 15, 15 a Abs. 2; RVG VV Vorbem. 2.3 Abs. 3, Abs.4

Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr des Verwaltungsverfahrens in der Kostenfestsetzung

SG Dresden, Urteil vom 08.12.2015 - S 38 AS 6152/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 35 ff.

Im Rahmen der Kostenerstattung für ein Widerspruchsverfahren darf die im Verwaltungsverfahren angefallene Geschäftsgebühr nicht angerechnet werden.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Rechtsanwalt Benedikt Trockel, Ennigerloh

KammerReport 2/2016 vom 21.03.2016 S. 7

Gemäß § 15 Abs. 1 FAO muss sich, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, kalenderjährlich auf diesem Gebiet fortbilden. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf gemäß § 15 Abs. 3 FAO je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.

Nach § 43 c Abs. 4 S. 2 BRAO kann die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung widerrufen werden, wenn die Fortbildung unterlassen wird.

Der Vorstand der RAK Hamm hat in der Vergangenheit auf bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres fehlende oder unvollständige Fortbildungsnachweise großzügig reagiert.

BGB § 249; RVG § 23; RVG VV Nr. 2300

Keine Restwertanrechnung beim Gegenstandswert

AG Norderstedt, Urteil vom 15.09.2015 - 47 C 118/15

Fundstelle: AGS 2015, S. 525 ff.

Der Gegenstandswert einer außergerichtlichen Schadensregulierung bemisst sich nach dem Wert der vollen Wiederbeschaffungskosten ohne Abzug eines Restwerts.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG § 34 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 315, 316

Angemessene Gebühr für Beratung in einer Verkehrsunfallsache

AG Siegburg, Urteil vom 04.09.2015 - 105 C 34/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 58 ff.

1.

Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten für eine Beratung keine Vergütungsvereinbarung getroffen, bestimmt der Anwalt die angemessene Vergütung nach billigem Ermessen unter Beachtung der §§ 315, 316 BGB.

2.

Allein die Tatsache, dass der Rechtsanwalt die Höchstgebühr von 190 € bestimmt hat, lässt keinen Rückschluss zu, dass er sein Ermessen nicht ausgeübt habe.

3.

Die Beratung muss auch nicht zwingend günstiger sein als die Führung eines Geschäftes. Eine Regelung, wonach nur eine 0,65 Gebühr abgerechnet werden darf, ist nicht gegeben.

Leitsätze des Verfassers des RVGreports

RVG § 14

„Bedeutung der Angelegenheit" bei der Bemessung der Rahmengebühren

LG Essen, Beschluss vom 08.09.2015 - 57 Qs 111/15

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 457 f.

Bei der "Bedeutung der Angelegenheit" i. S. d. § 14 Abs. 1 RVG geht es wesentlich um die Perspektive des Mandanten, nicht um die seines Rechtsanwaltes. Dabei kommt es sowohl auf eine tatsächliche, als auch auf eine ideelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche oder eine rechtliche Bedeutung gerade für den Betroffenen an.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

RVG §§ 48, 55, 56; ZPO § 114 Abs. 2

Mutwilligkeit der getrennten Rechtsverfolgung nicht im Festsetzungsverfahren zu prüfen

LAG Nürnberg, Beschluss vom22.10 .2015 - 2 Ta 118/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 17 ff.

Mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat das Gericht festgestellt, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig ist und somit nicht gegen die Pflicht zur kostensparenden Rechtsverfolgung verstößt. Im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG kann daher nicht (noch einmal) geprüft werden, ob die Rechtsverfolgung nicht kostengünstiger in einer Klage (ggf. im Wege der Klageerweiterung) statt in mehreren Klagen hätte erfolgen müssen.

Leitsatz des Gerichts

RVG § 33

Streit über qualifiziertes Zeugnis

LAG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2015 - 3 Ta 19/15

Fundstelle: AGS 2015, 463 f.

Der Wert für den Streit über ein qualifiziertes Zeugnis ist auch dann mit einem Bruttomonatseinkommen zu bewerten, wenn lediglich Streit über die Zeugnisnote besteht (abweichend von LAG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010 - 2 Ta 10/10).

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZP0 §§ 3, 6

Herausgabe eines Firmenfahrzeugs

LAG Niedersachsen, Beschluss vom 22.06.2015 - 8 Ta 281/15

Fundstelle: AGS 2015, S. 456

Der Streitwert auf Herausgabe eines Firmenfahrzeugs ist mit dem Verkehrswert zu bewerten.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 114, 117 Abs. 4, 120a Abs. 1

PKH-Belege sind sortiert mit entsprechenden Belegnummern einzureichen

LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.02.2015 - 5 Ta 25/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 34 f.

Es kann von einer um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei jedenfalls dann, wenn es sich um eine Vielzahl von Belegen handelt (Anlagenkonvolut), erwartet werden, dass sie dem Gericht zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Belege sortiert und unter Verwendung von im Antragsformular eingetragenen Belegnummern vorlegt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich durch eine unsortierte Vielzahl von Belegen durchzuarbeiten und zu versuchen, die dort belegten Beträge den Eintragungen in dem PKH-Formular zuzuordnen und auf ihre Relevanz für das PKH-Bewilligungsverfahren in Abgrenzung zu den Voraussetzungen eines etwaigen Abänderungsverfahrens gem. § 120 a Abs. 1 ZPO hin zu überprüfen.


Leitsatz des Gerichts

RVG VV Nr. 1000, 1003; FamFG § 156 Abs. 2

Einigungsgebühr in Umgangsrechtsverfahren bei Teileinigung

OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 60 ff.

In Umgangsstreitigkeiten entsteht eine Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 Anm. Abs. 2 VV RVG bereits dann, wenn die Vereinbarung Regelungen zum Umgang enthält, sich also nicht in einer prozessualen Zwischenlösung erschöpft, und familiengerichtlich gebilligt wird. Unerheblich ist, ob die Vereinbarung das gesamte Gerichtsverfahren erledigt oder ob durch sie eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird.

Leitsatz des Gerichts

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