RVG §§ 55 Abs. 5, 58 Abs. 2

Unterlassene Mitteilung von Mandantenzahlungen

OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2016 - 6 WF 46/14

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 342  ff.

 

 

Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach §§ 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.

 

Leitsatz des Gerichts