RVG §§ 55 Abs. 5, 58 Abs. 2
Unterlassene Mitteilung von Mandantenzahlungen
OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2016 - 6 WF 46/14
Fundstelle: RVGreport 2016, S. 342 ff.
Der (eklatante) Verstoß des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die ihm nach §§ 55 Abs. 5 Satz 2 und 4 RVG obliegende Verpflichtung, empfangene Mandantenzahlungen mitzuteilen, führt nicht zwingend zu einem Wegfall oder einer Kürzung der aus der Staatskasse festzusetzenden Vergütung.
Leitsatz des Gerichts