BRAO § 31 Abs. 3 Nr. 1 – 3
Eintragung des Geburtsnamens im Anwaltsverzeichnis
BGH, Urteil vom 18.07.2016 - AnwZ (Brfg) 43/15
Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 606
Einer Anwältin steht nicht das Recht zu, dass in das Rechtsanwaltsverzeichnis statt ihres Familiennamens nur ihr Geburtsname aufgenommen wird.
Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial