BVerfG: Keine Syndikuszulassung zur Beratung von Kunden des Arbeitgebers
Die Beratung von Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. Dies hielt das BVerG in einem jüngst veröffentlichten Beschluss fest.
Die Beratung von Kunden des Arbeitgebers rechtfertigt keine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt. Dies hielt das BVerG in einem jüngst veröffentlichten Beschluss fest.
Das im Gesetzgebungsverfahren stark umstrittene Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt. Das sog. Legal Tech-Gesetz soll einen Regelungsrahmen für Legal Tech-Anbieter schaffen, die auf der Grundlage einer Inkassoerlaubnis Rechtsdienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wird im kommenden Jahr in Kraft treten. Nachdem der Bundestag die sog. Große BRAO-Reform am 10.6.2021 verabschiedet hatte, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 25.6.2021, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Seit Oktober 2020 veröffentlicht die BRAK die Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT!“ zu anwaltsspezifischen Themen mit interessanten Gesprächspartnern aus Politik, Justiz und Anwaltschaft.
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Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt kommt zwar mit eingeschränkter Möglichkeit für Erfolgshonorare, aber ohne gerichtliche Prozessfinanzierung. Hierauf haben sich die Rechtspolitiker der Koalition geeinigt.
Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde am 10.6.2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen.
SGB VI §§ 6, 231 II; SGB IV § 7 I 1; BRAO § 46 b III
Befreiungsbescheid für Syndikus bei Tätigkeitswechsel im Arbeitsverhältnis
BSG Urteil vom 16.6.2021 - B 5 RE 4/20 R
Fundstelle: NJW 2022, S. 267
Leitsatz der Redaktion
Im Rahmen der Podcast-Reihe „(R)ECHT INTERESSANT!“ erörtert die Bundesrechtsanwaltskammer in lockerer Atmosphäre anwaltsspezifische Themen mit interessanten Gesprächspartnern aus Politik, Justiz und Anwaltschaft. Folge 25 ist eine Jubiläumsfolge. Und worum geht es? Um Rechtsanwälte natürlich. Um ihre Sorgen und Nöte, um regionale Unterschiede und Besonderheiten.
§ 86 VVG; § 17 Abs. 9 ARB 2010; 55 670, 675 BGB; Nr. 1211 GKG KV; § 29 KostVfG
Kein Quotenvorrecht an nicht verbrauchten Gerichtskosten
BGH, Urt. v. 10.6.2021 - IX ZR 76/20
Fundstelle: AGS 2021, S. 521
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial
Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung wurden zum 1.7.2021 insgesamt leicht erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde am 21.5.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
RVG § 14
Rahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Hamburg-Harburg, Beschluss vom 03.06.2021 - 621 OWi 128/21
Fundstelle: AGS 2021, S. 302 f.
In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
StPO §§ 143 Abs. 1, 170 Abs. 2
Neue Pflichtverteidigerbestellung nach „Wiederaufnahme“ des Verfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 31.05.2021 – 5 StS 2/2021
Fundstelle: AGS 2021, S. 331 f.
Wird das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, endet gem. § 143 Abs. 1 StPO die bisherige Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: