112 a Abs. 1, Abs. 3 BRAO
Eingeschränkter Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit
BGH, Beschluss vom 7.7.2021 - AnwZ 1/21 = BeckRS 2021, 23186
Fundstelle: NJW-Spezial, S. 606
Einer nicht zur Anwaltschaft zugelassenen Person ist der Rechtsweg zur Anwaltsgerichtsbarkeit auch dann nicht eröffnet, wenn diese einen Anspruch aus Vorschriften der BRAO herzuleiten sucht, etwa indem sie anwaltliches Fehlverhalten zu ihrem Nachteil geltend macht.
Leitsatz des Autors der NJW-Spezial