Die Aus- und Fortbildung von in Rechtsanwaltskanzleien tätigen Mitarbeiter ist eine wichtige Aufgabe des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Hamm.

Nachdem im letzten Jahr coronabedingt keine Mitarbeiterseminare stattfinden konten, werden wir im 2. Halbjahr - nunmehr in Form von Online-Seminaren - unsere Reihe der Mitarbeiterseminare fortsetzen.

Angeboten werden ein Seminar zum Thema „RVG für Fortgeschrittene“ am 04.11.2021, Referent: Hans May und ein Seminar zum Thema „Aufbauseminar Zwangsvollstreckung“, Referentin: Rechtsanwältin und Notarin Mihaela Dragu am 11.11.2021. Nähere inhaltliche Informationen zu den Seminaren finden Sie unter https://www.datev.de/cuonpu2/mandant/16/SeminarUebersichtLayout.jspx unter der Zielgruppe „Seminar für Mitarbeiter“.

RVG § 3 a; BGB § 307
Zeittaktklausel in der Vergütungsvereinbarung
AG Waldkirch, Urteil vom 04.08.2021 - 1 C 214/20
Fundstelle: AGS 2022, S. 61 ff.

  1. Ein Zeittakt von fünf Minuten in einer Vergütungsvereinbarung ist nicht zu beanstanden.
  1. Ist in einer Vergütungsvereinbarung keine Abrechnung nach Zeittakt vereinbart worden, muss der Rechtsanwalt minutengenau abrechnen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

Das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 2.7.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der überwiegende Teil der Regelungen tritt zum 1.8.2021 in Kraft. Mit dem Gesetz können Notar*innen ihr Amt länger als bisher niederlegen, um minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen, ohne ihre Wiederbestellungsgarantie zu verlieren.

Das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe tritt am 1.8.2022 in Kraft. Nachdem das auch als „große BRAO-Reform“ bezeichnete Vorhaben Ende Juni, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, noch vom Bundestag verabschiedet worden war, wurde es am 12.7.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann daher, wie in Art. 36 I des Gesetzes vorgesehen, im Sommer nächsten Jahres in Kraft treten.

VV RVG Abs. 1, 4 der Anm. zu Nr.1000, Nr. 3104; GNotKG § 125
Keine Einigungsgebühr im Notarkostenverfahren; Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.07.2021 - 6 W 25/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 118 ff.

  1. Eine Vereinbarung über die Höhe der notariellen Gebühren ist grundsätzlich unzulässig. Deshalb kann eine solche Vereinbarung keine Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 ff. VV auslösen.
  1. Die schriftliche Stellungnahme zu einem über das Gericht schriftlich unterbreitetem Vergleichsvorschlag löst keine Terminsgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

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Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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