§ 15 RVG; Nr. 2300 VV RVG; §§ 249, 280, 286 BGB
Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage
BGH, Urt. v. 13.12.2011 – VI ZR 274/10 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 154
Befindet sich bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens der Haftpflichtversicherer des Schädigers mit der Ersatzleistung in Verzug, sind Rechtsanwaltskosten, die der Geschädigte im Zusammenhang mit der Einholung einer Deckungszusage seines Rechtsschutzversicherers verursacht hat, nur zu erstatten, soweit sie aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.
Leitsatz des Gerichts
Nr. 4142 VV RVG
Anfall der Verfahrensgebühr bei Einziehung im Rahmen einer Strafmaßberufung
OLG Hamm, Beschl. v. 13.12.2011 – III-3 Ws 338/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 152
Die Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen Nr. 4142 VV RVG entsteht in der Berufungsinstanz auch dann neben der Verfahrensgebühr Nr. 4124 VV RVG, wenn die Berufung auf die Anordnung des Verfalls beschränkt worden ist.
Leitsatz des Verfassers
§ 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO
Unvereinbare Personalvermittlung gegen Provision
AnwGH Frankfurt a. M., Urteil vom 12.12.2011 – 1 AGH 7/11 = BeckRS 2012, 08446 Fundstelle: NJW-Spezial 2012, S. 286
Die Tätigkeit eines Personalberaters, der sich in diesem Zusammenhang auch mit der Akquise befasst, ist mit dem Anwaltsberuf nicht vereinbar.
Leitsatz des Gerichts
GG Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 19 Abs. 3; BRAO §§ 2 Abs. 2, 59 c ff.; HGB §§ 105, 161 Abs. 1; BVerfGG §§ 23 Abs. 1 2 Halbs. 1, 92
Keine Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG
BVerfG (2. Kammer des Ersten Senats), Beschl. v. 6.12.2011 – 1 BvR 2280/11 Fundstelle: NJW 2012, S. 993
Leitsatz der Redaktion NJW
FamGKG KostVerz Vorbem. 1.3.1 Abs. 1 Nr. 2; GKG KostVerz Vorbem. 2 Abs. 3 S. 2; BGB § 631 b
Keine Gerichtskosten bei familiengerichtlicher Genehmigung der Unterbringung eines Kindes
OLG Hamm, Beschl. v. 05.12.2011 – 6 UF 197/1 Fundstelle: RVGreport 2012, S. 316 f.
Verfahren auf familiengerichtliche Genehmigung der Unterbringung eines Kindes sind gerichtsgebührenfrei; auch etwaige Sachverständigenkosten können von den Kindeseltern nicht erhoben werden.
Leitsatz des Gerichts
BRAO §§ 43, 43 b; PartGG § 11 Abs. 1 Satz 1
Werbung mit der Bezeichnung „C & Partner Rechtsanwälte“
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 02.12.2011 – 2 AGH 9-12/11 Fundstelle: NJW Spezial 2012, S. 447
§ 11 Abs. 1 Satz 1 PartGG untersagt allen Gesellschaften, die nicht in der Rechtsform der Partnerschaft firmieren, die Führung der Zusätze „& Partner“ oder „Partnerschaft“, soweit diese Gesellschaften nach Inkrafttreten des PartGG gegründet oder umbenannt wurden.
§§ 56, 33 RVG
Gerichtliche Zuständigkeit bei Festsetzung der Vergütung für Beratungshilfe
OLG Koblenz, Beschl,.v. 28.11.2011 – 14 W 694/11 Fundstelle: RVG-Report 2012, S. 179
Durch das seit September 2009 gültige Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat sich nichts daran geändert, dass die Zuständigkeit der Familiensenate der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren der anwaltlichen Vergütungsfestsetzung für Beratungshilfe auch dann nicht gegeben ist, wenn die Beratung in einer Familiensache erfolgt ist. Beschwerdegericht ist das Landgericht.
Leitsatz des Gerichts
§ 11 BORA
Keine Auskunftspflicht gegenüber Rechtsschutzversicherung
Ein Anwalt hat gegenüber einer Rechtsschutzversicherung keine berufsrechtliche Pflicht, Auskünfte über den Mandatsverlauf zu geben. § 11 BORA stellt eine reine Mandantenschutzvorschrift dar, die mangels vertraglicher Beziehungen zwischen Rechtsschutzversicherer und Anwalt keine Anwendung findet.
Leitsatz des Gerichts
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor: