VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104
Anfall einer Terminsgebühr bei außergerichtlicher Besprechung
OLG Köln, Beschl. v. 14.05.2012 – 17 W 75/12 Fundstelle: AGS 2013, 515 f.
Ein zwischen den Prozessbevollmächtigten geführtes Telefongespräch löst eine Terminsgebühr nicht aus, wenn es dabei ausschließlich um die Abstimmung des weiteren prozessualen Vorgehens geht.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS