FamGKG §§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 42 Abs. 2, 45 Abs. 3, 39 Abs. 1 S. 2

Wertaddition in Verfahren bezüglich unterschiedlicher Teilbereiche der elterlichen Sorge

OLG Celle, Beschl. v. 03.05.2012 – 10 WF 103/12 Fundstelle: AGS 2012, S. 421 f.

Sind im Rahmen einer selbstständigen Kindschaftssache unterschiedliche Teilbereiche der elterlichen Sorge verfahrensgegenständlich (hier: Verpflichtung der Eltern zur Beantragung von Familienhilfe und Ersetzung der Schweigepflichtentbindungserklärung des Kinderarztes und der Kita gegenüber dem Jugendamt), bestimmt sich der Verfahrenswert auch bei wechselseitigen Anträgen oder Haupt- und Hilfsbegehren nicht durch Einzelbewertung und Wertaddition, sondern einheitlich nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 (gegebenenfalls i. V. m. Abs. 3) FamGKG.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS