BRAO § 46 Abs. 3, Abs. 4

Zulassung eines Leiters Recht und Personal als Syndikus

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  10.02.2017 – 1 AGH 20/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 255

Ergibt sich aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag eines Unternehmensjuristen eine Weisungsgebundenheit, kann das Weisungsrecht seines Arbeitgebers für die Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt durch eine nachträgliche Vertragsänderung - hier im Rahmen einer aktuellen Tätigkeitsbeschreibung - abbedungen werden.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO § 46 Abs. 2 bis 4

Keine Zulassung als Syndikus bei Tätigkeit als Betriebsratsvorsitzender

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  25.11.2016 – 1 AGH 50/16

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 223

Ein von seiner eigentlichen Tätigkeit im Unternehmen für sein inzwischen ausgeübtes Amt als Betriebsratsvorsitzender freigestellter Unternehmensjurist übt keine anwaltliche Tätigkeit

mehr aus.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

BRAO §§ 4, 7, 46 Abs. 2 bis  5, 46 a Abs. 2 S. 1

Weisungsgebundenheit des Syndikusrechtsanwalts

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.10.2016- 1 AGH 22/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 1331 f.

1.     Zu den Voraussetzungen für die Feststellung, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt zu versagen ist, weil ein Bewerber keine fachlich unabhängige Tätigkeit im Sinne von § 46 Abs. 3, Abs. 4 BRAO ausübt.

 

2.     Die Gewährleistung der Weisungsunabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts durch den Arbeitgeber kann auch noch nach der Klage des gesetzlichen Rentenversichererserfolgen. Sie bedarf keiner tarifvertraglichen Regelung, muss aber über die vertragliche Gewährleistung hinaus auch tatsächlich gewährleistet sein.

 

Leitsatz der Redaktion der NJW

BRAO §§ 43 b; BORA § 6 Abs. 1

Irreführung mit zwei Büroanschriften

AnwGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom  30.09.2016 – 1 AGH 49/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 158

Die Verwendung der Bezeichnung "Büro" mit einer Ortsangabe durch einen Anwalt kann irreführend sein, wenn der Anwalt an dem angegebenen Ort kein vollwertiges Büro unterhält, sondern - ohne eigene vertragliche Grundlage - nur Bürodienstleistungen entgegennehmen kann, die auf der Grundlage eines anderen Vertragsverhältnisses erbracht werden.


Leitsatz des Autors NJW Spezial

 

IFG NRW §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 5; BRAO § 76

Informationsfreiheitsgesetz versus Verschwiegenheitspflicht

BGH, Urteil vom  20.03.2017 – AnwZ (Brfg) 46/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 286

Begehrt ein Anwalt von seiner Rechtsanwaltskammer unter Berufung auf das Landes-IFG Einsicht in Protokolle von Vorstandssitzungen, entfällt die Verschwiegenheitspflicht der Vorstandsmitglieder nach § 76 BRAO.

 

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

 

InsO § 287 a; InsO a. F. § 291; BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7

Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluss vom 29.12.2016- AnwZ (Brfg) 53/16

Fundstelle: NJW 2017, S. 1181 ff.

 

Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls ist nicht bereits durch einen Beschluss nach § 287 a Abs. 1 InsO widerlegt, wonach das Insolvenzgericht bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss feststellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach §§ 290, 297-298 InsO nicht vorliegen.

 

Leitsatz der Redaktin der NJW

 

FAO § 5 Abs. 4

Gewichtung von Fällen

BGH, Urteil vom 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2017, S. 159

 

Bei jedem Fachanwaltsanwärter ist im Anschluss an die Ermittlung der berücksichtigungsfähigen Fälle zu prüfen, welches Gewicht den einzelnen Fällen zukommt, das heißt, ob Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fälle zu einer höheren oder niedrigeren Gewichtung führen.

 

Leitsatz ds Autors der NJW Spezial

 

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe wurde durch eine Reihe bedeutsamer Änderungen auch das anwaltliche Berufsrecht reformiert. Das Gesetz wurde am 23.03.2017 beschlossen und ist in seinen wesentlichen Teilen am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten.

Aufsatz

 

Wie nutzt man beA?

Die Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs im Überblick

 

Rechtsanwältin Friederike Wohlfeld, BRAK, Berlin

 

Berlin, 05.04.2017 (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 2/2017)

 

Alle im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragenen Mitglieder der Rechtsanwaltskammern erhalten ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach, kurz beA. Das beA ist automatisch einer natürlichen Person zugeordnet, dem Postfachinhaber. Dies sind in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte; es können z.B. auch Abwickler oder Vertreter sein.

BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer hat sich in einem Schreiben an die Finanzminister und -senatoren des Bundes und der Länder entschieden gegen Pläne gewandt, eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle einzuführen. Die Finanzministerkonferenz plant laut einer Presseerklärung des Finanzministeriums des Landes Sachsen-Anhalt vom 27.4.2017, bis zum Herbst eine entsprechende Regelung zu formulieren.

Nach der kleinen Mitgliederstatistik liegt nun auch die große Statistik für Deutschland vor.

Bewegung zeigte sich bei den Gesellschaften: Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (825) und Partnerschaftsgesellschaften: Die Zahl der Partnerschaftsgesellschaften stieg auf 5.332, davon 1.814 mit beschränkter Berufshaftung; ferner sind 155 LL.P. zugelassen.

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Liste § 135 Abs. I FamFG

Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.

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Informationen zu beA-Störungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hält Informationen über Störungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unter dem nachstehenden Button vor:

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