FamGKG §§ 42 Abs. 1, 59; EstG § 10a Nr. 1

Verfahrenswert bei Zustimmung zum begrenzten Realsplitting nach § 10a Nr. 1 EStG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.05.2017 - 2 WF 85/17

Fundstelle: AGS 2017, S. 470 f.
 

1.    In einem Verfahren um die Verpflichtung zur Zustimmung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Geltendmachung des begrenzten Realsplittings nach § 10a Nr. 1 EStG ist der Verfahrenswert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Antragstellers an der Abgabe der Zustimmung festzusetzen. Das Interesse bemisst sich bei ökonomischer Betrachtung nach der erwarteten Steuerersparnis des Antragstellers abzüglich der dem anderen Ehegatten auszugleichenden Nachteile.

2.    Verfahrenskostenhilfe kann auch für eine Verfahrenswertbeschwerde bewilligt werden.


Leitsatz des Schriftleitung der AGS