Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Schutz von Gewaltopfern
Mitte August hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beschlossen. Mit dem geplanten Gesetz sollen EU-Vorgaben für einen effektiven, grenzüberschreitenden Schutz von Gewaltopfern umgesetzt werden. Es soll sichergestellt werden, dass der Schutz von Gewaltopfern vor Übergriffen der gefürchteten Person nicht an den nationalen Grenzen endet. Die einem Opfer von Gewalt gewährten Schutzmaßnamen sollen auf einen anderen EU-Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.