Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Ende September den neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen an die Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ein erster Gesetzesvorschlag wurde bereits vor zwei Jahren veröffentlicht, stieß seinerzeit jedoch auf heftige Kritik bei den Ländern und der Anwaltschaft.
In der geplanten Neuregelung ist vorgesehen, dass Straf- und Ermittlungsakten künftig elektronisch angelegt und geführt werden. Allerdings ist ebenfalls eine Öffnungsklausel vorgesehen, die den Ländern bis 2024 eine schrittweise Einführung gestattet.
Soweit nicht Abweichungen durch die Spezifik des Strafverfahrens zwingend geboten sind, wird eine weitreichende Übereinstimmung mit den durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten geschaffenen Neuregelungen in den übrigen Verfahrensordnungen angestrebt. So ist insbesondere der Versand elektronischer Dokumente in Straf- und Ermittlungsverfahren über den beA vorgesehen.
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