Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit hat der Bundesrat eine Stellungnahme abgegeben. In dem geplanten Gesetz ist unter anderem eine Einschränkung des Anschlussrechtsmittels der Ehegatten bei nur durch den Versorgungsträger eingelegten Beschwerden vorgesehen. Die BRAK hatte sich in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf nachdrücklich gegen diese Neuregelung ausgesprochen. Der Bundesrat fordert demgegenüber in seiner Stellungnahme sogar ein früheres Inkrafttreten, statt erst zum 11.01.2015, wie der überwiegende Teil des Gesetzes, soll die Rechtsmitteleinschränkung bereits ab dem Folgetag der Verkündung gelten.
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