Die Bundesregierung hat im Oktober den Evaluationsbericht über die Anwendung des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorgelegt. Umfasst wird vom Bericht dabei der Zeitraum von Dezember 2011 bis Dezember 2013.

Die Bundesregierung kommt zum Ergebnis, dass die insgesamt niedrigen Zahlen von Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen darauf schließen lassen, dass die Problematik unangemessener Verfahrensdauer in der deutschen Justiz quantitativ keinen großen Umfang hat. Die Beschleunigungswirkung des neuen Gesetzes insgesamt könne jedoch derzeit aufgrund des kurzen Zeitraumes noch nicht belastbar eingeschätzt werden, heißt es weiter im Bericht.

Die BRAK hatte im Frühjahr eine Stellungnahme abgegeben, in der sie unter anderem fordert, dass die Beurteilung der Überlänge eines Verfahrens nicht vom statistischen Durchschnitt, sondern von klar definierten Kriterien abhängen muss: der Schwierigkeit des Verfahrens, der Bedeutung für den Kläger, dem Verhalten des Verfahrensbeteiligten und der Verfahrensführung des Gerichtes.

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