Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF), Deutscher Anwaltverein (DAV), Deutscher Juristinnenbund (djb) und Neue Richtervereinigung (NRV) haben in einer gemeinsamen Erklärung anlässlich der Bundestagswahl Reformen in der juristischen Ausbildung gefordert. Sie fordern die Bundesregierung auf, sich der Herausforderungen in beiden Phasen der juristischen Ausbildung anzunehmen und gemeinsam mit den Ländern und den Verbänden wirksame Lösungen zu implementieren, um die juristische Ausbildung zukunftsfähig zu gestalten.

In ihrer Sitzung am 25.11.2024 hat die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer einen neuen § 32 der Berufsordnung (BORA) beschlossen, der eine Richtschnur für das Ausscheiden von Anwältinnen und Anwälten aus einer Berufsausübungsgesellschaft liefert. Die Regelungen gelten ebenso beim Ausscheiden von Scheingesellschaftern sowie größtenteils auch von angestellten Anwältinnen und Anwälten.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die Rechtsanwaltskammer Hamm ab sofort auch in den sozialen Medien auf Instagram und LinkedIn vertreten ist.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, uns auf Instagram unter https://www.instagram.com/rak.hamm/ sowie auf LinkedIn unter https://www.linkedin.com/in/rechtsanwaltskammer-hamm-852999344/ zu folgen, um aktuelle Einblicke, Neuigkeiten und Informationen rund um die Kammer und die Anwaltschaft zu erhalten.

Die Mitteilungen zum Mitgliedsbeitrag und Umlage (beA) 2025 wurden im Januar 2025 in Ihr beA-Postfach eingestellt.
Bitte prüfen Sie Ihr beA auf den Eingang und speichern Sie das elektronische Dokument ab, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.

Der Kammerbeitrag 2025 beträgt 235,00 €, die Umlage (beA) beträgt 2025 74,00 €.
Beitrag sowie Umlage (beA) sind seit dem 01.02.2025 fällig.

Ein Formular für das SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie unter der Registerkarte Anwaltsservice/Mitgliedschaft auf der Homepage (www.rak-hamm.de).

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, den 31.01.2025, das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Mit diesem Gesetz wurden der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025 zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen.

Die Niederlassungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit stehen der deutschen Regelung in § 59e BRAO a.F. nicht entgegen, nach der es unzulässig ist, dass Geschäftsanteile an einer Rechtsanwaltsgesellschaft auf einen reinen Finanzinvestor übertragen werden, der nicht die Absicht hat, in der Gesellschaft eine in dieser Regelung bezeichnete berufliche Tätigkeit auszuüben, und die bei Zuwiderhandlung den Widerruf der Zulassung der betreffenden Rechtsanwaltsgesellschaft vorsieht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 19.12.2024 auf einen Vorlagebeschluss des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs (AGH) aus dem Frühjahr 2023.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist künftig besser gegen einseitige politische Einflussnahmen geschützt. In der seit Anfang 2024 geführten Diskussion hierüber hatten die demokratischen Parteien im Bundestag gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des BVerfG erarbeitet. Nach dem Bruch der Regierungskoalition werden zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Zahlreiche juristische Verbände, darunter auch die BRAK, hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Parteien aufgefordert, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen.

Zum Jahresbeginn 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts  in Kraft getreten. Damit sollen die Anforderungen an die Postzustellung an moderne Kommunikationsgewohnheiten angepasst werden.  Eine zentrale Neuerung betrifft die Laufzeiten von Standardbriefen. Seit dem 1.1.2025 werden Briefe in der Regel innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt. Bislang galt eine Zustellfrist von ein bis zwei Werktagen. Die Post verpflichtet sich, 95 % aller Briefe innerhalb von drei Tagen und 99 % innerhalb von vier Tagen zuzustellen. Diese Verlängerung soll nicht nur Betriebsabläufe effizienter gestalten, sondern auch Kosten und Umweltbelastungen reduzieren – etwa durch den Verzicht auf Luftposttransporte innerhalb Deutschlands.

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