Eckpunktepapier zur Modernisierung des Strafrechts
Das materielle Strafrecht soll modernisiert werden. Das sieht ein im November 2023 vorgelegtes Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz vor. Damit wird ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen umgesetzt, der vorsieht, das Strafgesetzbuch systematisch auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu überprüfen. In dem Eckpunktepapier werden eine Reihe von Delikten identifiziert, die angepasst oder aufgehoben werden sollen. Dazu zählen unter anderem die Regelungen zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort, zur Prostitution, zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung und zum Erschleichen von Leistungen.