BRAO § 43; BORA § 16; BGB §§ 280, 611, 652
Hinweis auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung
OLG Köln, Beschluss vom 05.11.2018 - 5 U 33/18
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 236 ff.

Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten (hier im Hinblick auf eine arzthaftungsrechtliche Streitigkeit) zwar grundsätzlich auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung durch einen Prozessfinanzierer hinweisen, jedoch nicht (jedenfalls nicht ohne entsprechenden Auftrag) prüfen und darüber informieren, welcher Prozessfinanzierer für den Mandanten besonders günstig ist. Von einem Rechtsanwalt kann nicht ohne gesonderten Auftrag erwartet werden, dass er umfangreiche Markrecherchen betreibt und mehrere Prozessfinanzierer kontaktiert.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

BGB § 249; StVG § 7; VV RVG Nr. 2300
Gesonderte Angelegenheiten bei Unfallschadenregulierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
AG Weilburg, Urteil vom 06.11.2018 - 5 C 451/17
Fundstelle: AGS 2019, S. 264 f.

Wird der Anwalt einerseits vom Arbeitgeber mit der Regulierung des Sachschadens beauftragt und parallel hierzu vom Arbeitnehmer mit der Regulierung seines Personenschadens, liegen verschiedene Angelegenheiten vor, sodass der Haftpflichtversicherer des Schädigers die Anwaltsgebühren aus den einzelnen Gegenstandswerten gesondert zu ersetzen hat.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

ARB 2008 § 5 Abs. 3 b); BGB § 305 c
Obliegenheitsverletzung durch Kostenregelung die nicht dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen entspricht
LG Münster, Hinweisbeschluss vom 08.10.2018;
LG Münster, Beschluss vom 11.12.2018 - 15 S 12/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 257 ff.

  1. Hat der Versicherungsnehmer in einem Vergleich im Wesentlichen sein Ziel erreicht, vereinbart er jedoch, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, liegt darin eine Obliegenheitsverletzung, die bis zur Quote des Erfolgs zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
  2. Die dahingehende Klausel in den ARB ist weder überraschend noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

 

 

ARB 1975 § 17 Abs. 2
Kein Freistellungsanspruch bei Abwehrdeckung; Schuldner der Anwaltsvergütung für Stichentscheid
BGH, Beschluss vom 12.12.2018 - IV ZR 216/17
Fundstelle: RVGreport 2019, S. 314 ff

  1. Erteilt der Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer Abwehrdeckung, durch die die von dem Rechtsanwalt geltend gemachte Vergütung abgewehrt werden soll, kommt ein Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer derzeit nicht in Betracht.

  2. In einem solchen Fall ist die Klage auf Freistellung von Vergütungsforderungen nach Zusage von Abwehrdeckung als derzeit unbegründet abzuweisen.

  3. Schuldner der Vergütung des Rechtsanwalts des Versicherungsnehmers für einen Stichentscheid ist nicht der Rechtsschutzversicherer, sondern der Versicherungsnehmer.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

BRAO § 46 Abs. 3 Nr. 1- 4
Keine Zulassung als Syndika für Geschäftsführerin einer Klinik-GmbH
AnwGH Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.02.2019 – 2 AGH 3/17
Fundstelle: NJW-Spezial 2019, S. 414 f.

Eine fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit übt nicht aus, wer sich an Weisungen zu halten hat, die eine eigenständige Analyse der Rechtslage und eine einzelfallorientierte Rechtsberatung ausschließen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

 

FamGKG §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 24 Nr. 1, 26 Abs. 2
Inanspruchnahme des Zweitschuldners
KG, Beschluss vom 15.02.2019 - 19 AR 2/19
Fundstelle: RVGreport 2019, S 306 ff.

Eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Erstschuldners erscheint dann aussichtslos i. S. v. § 26 Abs. 2 FamGKG, wenn dieser laufende Hilfe zum Lebensunterhalt bezieht.

Leitsatz des Gerichts

 

 

 

RVG § 7, 15 Abs. 1; VV RVG Nr. 2300
Vertretung von Halter und Fahrer desselben Kfz nach einem Verkehrsunfall verschiedene Angelegenheiten
AG Lörrach, Urteil vom 18.02.2019 - 6 C 1185/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 253 f.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Kfz-Unfall durch den Fahrzeughalter für die Regulierung des Sachschadens und die Beauftragung durch den Unfallverletzten hinsichtlich der erlittenen Verletzungen stellt keine einheitlich abzurechnende Angelegenheit dar. Vielmehr liegt eine Beauftragung durch zwei verschiedene Auftraggeber wegen unterschiedlicher Schäden vor. Die erteilten Aufträge betreffen nicht dieselbe Angelegenheit i. S. v. §  7 RVG.

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

 

BGB § 546 a Abs. 1; ZPO §§ 3, 9; GKG §§ 41 Abs. 1, Abs. 2, 48 Abs. 1 S. 1
Zahlung wiederkehrender zukünftiger Nutzungsentschädigungen nach beendetem Mietverhältnis
OLG Hamm, Beschluss vom 20.02.2019 - 30 W 5/19
Fundstelle: AGS 2019, S. 280 f.

  1. Bei einer Klage auf künftige Leistung, der der mietrechtliche Nutzungsentschädigungsanspruch gem. § 546 a Abs. 1 BGB wegen nicht rechtzeitiger Räumung und Herausgabe zugrunde liegt, bestimmt sich der Gebührenstreitwert nach
    § 3 ZPO und nicht nach § 9 ZPO.

  2. Maßgeblich für die Bemessung des Gebührenstreitwerts ist danach der unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Prozess- und Vollstreckungsdauer zu schätzende Zeitraum bis zum Vollzug der Räumung, wobei insoweit die jeweiligen Gegebenheiten des Bezirks zu berücksichtigen sind.

Leitsatz der Schirftleitung der AGS

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