Die Mitgliederzahlen der 28 Rechtsanwaltskammern bleiben weiterhin stabil. Dies zeigt die kürzlich veröffentlichte Mitgliederstatistik der BRAK zum 1.1.2020. Insgesamt verzeichnen die Kammern 167.234 Mitglieder, das bedeutet einen leichten Zuwachs (+ 0,52 %) gegenüber dem Vorjahr (166.375). 59.002 der Zugelassenen sind Rechtsanwältinnen, der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg damit weiter an auf 35,56 % (Vorjahr: 35,13 %).
Erneut deutlich verringert haben sich die Einzelzulassungen zugunsten der Syndikuszulassungen. Zum 1.1.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 15.475 (Vorjahr: 14.013), Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte. Der Frauenanteil liegt bei den Syndici deutlich höher als bei den Einzelzulassungen (34,14 %): 44,29 % der doppelt Zugelassenen und sogar 55,72 % der Nur-Syndici sind weiblich.
Rückläufig ist weiterhin die Zahl der Berufsträger, die zugleich als Notar tätig sind (5.439 oder -2,3 % im Vergleich zum Vorjahr) und derjenigen, die zugleich als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind.
Deutliche Zuwächse gab es bei den Rechtsanwalts-GmbHs (1.018, Vorjahr: 947).
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