EVG 261/2004 Art. 5 Abs. 1 Buchst. c; 261/2004 Art. 7 Abs. 1; 261/2004 art. 14 Abs. 2
Erforderlichkeit eines Anwalts zur Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen nach der Fluggastrechteverordnung
BGH, Urt. v. 12.2.2019- X ZR 24/18
Fundstelle: AGS 2019, S. 533

 Der Fluggast darf grundsätzlich die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur außergerichtlichen Geltendmachung seines Ausgleichsanspruchs für erforderlich halten, wenn das Luftverkehrsunternehmen ihn nicht vollständig und klar darüber unterrichtet hat, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Höhe und gegen welches Unternehmen er einen solchen Anspruch geltend machen kann.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS