Verkündung ERVB 2022 im Bundesanzeiger vom 26.11.2021
Am 26.11.2021 wurde die ab dem 01.01.2022 geltende Fassung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 (ERVB 2022) auf der Grundlage des § 5 ERVV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Am 26.11.2021 wurde die ab dem 01.01.2022 geltende Fassung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022 (ERVB 2022) auf der Grundlage des § 5 ERVV im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Bei der Bewerbung um eine Notarstelle kann die Tätigkeit als Insolvenzverwalter:in bei der sog. örtlichen Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Dies hielt der Notarsenat des Bundesgerichtshofs in einer am 15.11.2021 verkündeten Entscheidung fest.
Die Bundestagswahl ist um und die BRAK setzt die Interessen der Anwaltschaft nun gegenüber einer neuen Regierung durch. Neue Chance, neues Glück.
RVG § 14
Betragsrahmengebühren im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
AG Paderborn, Urteil vom 07.12.2021 - 51 a C 113/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 255 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen verschiedene Hinweispflichten auf Mechanismen der außergerichtlichen Streitbeilegung erfüllen.
Das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) kommt zum 1.1.2022. Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, mit dem dieser neue Baustein des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) eingeführt wird, wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Rechtsanwaltskammer Hamm hat die Software für die Onlineseminarbuchung geändert. Um auch zukünftig unsere Seminare zu buchen legen Sie bitte zunächst einen neuen Kunden-Account anlegen. Für die Anlage des Accounts ist Ihre Mitgliedsnummer als Benutzername vorgegeben. Diese finden Sie u.a. in Ihrem Anwaltsausweis im Scheckkartenformat, im Beitragsbescheid, in den Seminarrechungen und Teilnahmebescheinigungen sowie im Schriftwechsel mit der Mitgliederverwaltung.
RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2; RVG Nr. 3202
Keine Terminsgebühr bei einstimmiger Zurückweisung der Berufung
LG Osnabrück, Beschluss vom 09.11.2021 – 12 O 276/18
Fundstelle: AGS 2021, S. 272
Wird die Berufung nach einem Hinweisbeschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, entsteht für die beteiligten Anwälte auch dann keine Terminsgebühr, wenn sie zuvor jeweils mit dem Richter gesprochen haben.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
Die Antragstellung für die Verlängerung der Überbrückungshilfe III plus sowie für die Neustarthilfe plus ist ab sofort bis zum Jahresende möglich.
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2, Nr. 3104; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3; VwGO § 173 S. 1
Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechung
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.10.2021 - 7 E 10100/21
Fundstelle: AGS 2022, S. 21 ff.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS