BerHG § 8; RVG § 55
Notwendigkeit des Original-Berechtigungsscheins
OLG Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2022 - 12 W 25/22
Fundstelle: AGS 2022, S. 282 ff.

  1. Wird eine Beratungshilfevergütung elektronisch eingereicht, ist die Vorlage des Original-Berechtigungsscheines in Papierform nicht mehr notwendig.
  1. Es genügt, wenn bei der elektronischen Einreichung der Berechtigungsschein eingescannt, das Original aber vom Rechtsanwalt entwertet und dies anwaltlich versichert wird.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

EstG § 9 Abs. 1 S. 1
Strafverteidigungskosten als Werbungskosten
BFH, Beschluss vom 31.03.2022 - VI B 88/21
Fundstelle AGS 2022, S. 333 f.

  1. Strafverteidigungskosten sind dann als Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst ist.

  2. Der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, betrifft grds. die konkrete Tat, aufgrund der die Strafverteidigungskosten angefallen sind.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

RVG §§ 3, 14; VV RVG Nr. 3102, 3106
Berücksichtigung einer Online-Verhandlung bei der Gebührenbemessung
LSG Essen, Beschluss vom 30.03.2022 - L 6 AS 699/21 B
Fundstelle: AGS 2022, S. 251 ff.

  1. Die anwaltlichen Vorbereitungstätigkeiten eines gerichtlichen Termins, welcher online mittels digitaler Bild- und Tonübertragung als Video-Sitzung § 110 a SGG durchgeführt wird, sind gebührenerhöhend zu berücksichtigen.
  1. Tätigkeiten, welche einer Terminsvorbereitung dienen, wirken sich dabei auf die Bemessung der Verfahrensgebühr aus.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

BORA § 16; BGB §§ 675, 670, 280 Abs. 1
Kein Hinweis zu den Möglichkeiten der Beratungshilfe
AG Brandenburg, Urteil vom 28.03.2022 -  31 C 117/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 415

Wenn ein Anwalt seinen Mandanten bei begründetem Anlass nicht nach § 16 BORA auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz hinweist, kann dem Mandanten ein Schadensersatzanspruch zustehen.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

Berufsausübungsgesellschaften sind nach dem zum 1.8.2022 in Kraft tretenden § 59n BRAO verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer Ihrer Betätigung aufrecht zu erhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine zugelassene oder nicht zugelassene Berufsausübungsgesellschaft handelt. Keinen Unterschied macht auch, ob die Gesellschaft haftungsbeschränkt ist oder nicht.

BRAO §§ 46 a Abs. 1S. 1 Nr. 2, 7 Nr. 8
Geschäftsführer einer Kreishandwerkerschaft als Syndikusanwalt
BGH, Urteil vom 25.03.2022 - AnwZ (Brfg) 8/21
Fundstelle: NJW-Spezial 2022, S. 414

Eine Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft scheidet aus, wenn innerhalb einer Organisationseinheit hoheitliche Maßnahmen getroffen werden und der Volljurist hieran mit Entscheidungskompetenz beteiligt ist.

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

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