Als Reaktion auf die Scheinreferenden in den inzwischen durch Russland annektierten Gebieten erließ die EU ein weiteres Sanktionspaket. Dieses beschränkt unter anderem Rechtsberatung von in Russland niedergelassenen Unternehmen und Organisationen. Aus Sicht der BRAK verstößt dies gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Auf die Annexion ukrainischer Gebiete, in denen Russland zuvor Scheinreferenden durchgeführt hatte, reagierte die Europäische Union mit einem weiteren Sanktionspaket. Dieses enthält unter anderem eine Reihe zusätzlicher bzw. verschärfter Wirtschaftssanktionen, darunter auch eine wesentliche Einschränkung der rechtlichen Beratung von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen.
Die BRAK hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die ungerechtfertigte militärische Invasion in einem souveränen Staat einen inakzeptablen Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa, aber auch auf die internationale Staatengemeinschaft darstellt. Dass die EU auf die Annexion ukrainischer Gebiete mit erneuten Sanktionen reagiert, hält die BRAK für nachvollziehbar. In einem Schreiben an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann kritisiert sie das Sanktionspaket dennoch scharf:
Verfassungsrechtlich bedenklich ist aus ihrer Sicht die konkrete Ausgestaltung der Sanktionen. Sie schränkten das grundlegende Recht ein, sich in allen Rechtsangelegenheiten durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt nach eigener Wahl beraten und vertreten zu lassen. Auch mit Blick auf die Berufsausübungsfreiheit sieht die BRAK Probleme, da die in der Sanktionsverordnung geregelten Ausnahmefälle viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten. Zudem sei nicht hinnehmbar, dass im Grunde genommen verbotene Rechtsberatung im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen von Behörden genehmigt werden kann. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssten im Einzelfall selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Mandat annehmen oder es etwa aus moralischen Gründen ablehnen.
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