Wie das Berufsrecht für Insolvenzverwalter:innen geregelt werden soll, ist seit Jahren in der Diskussion. Bei einer Gesprächsrunde im Bundesjustizministerium unterbreiteten BRAK und Insolvenzverwalterverbände jüngst einen Konsensvorschlag für eine zentrale Stelle unter dem Dach der BRAK.
Nach der derzeitige Rechtslage obliegt es grundsätzlich den einzelnen Insolvenzrichterinnen und -richtern, eine eigene Vorauswahlliste für Insolvenzverwalterinnen und -verwalter zu erstellen und zu pflegen. Nicht nur Berufsträger und Insolvenzgerichte, sondern auch die Justizministerkonferenz empfindet dies als unbefriedigend. Daher werden seit Jahren unterschiedliche Modelle für ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter:innen diskutiert. Die Justizministerkonferenz sprach sich im Herbst 2021 dafür aus, eine zentrale Vorauswahlliste zu schaffen, die durch eine behördliche Stelle geführt wird. Einer derartigen staatlichen Aufsicht steht die BRAK kritisch gegenüber. Zwischen den verschiedenen Kammern und Insolvenzverwalterverbänden sowie den Vertreter:innen der Insolvenzgerichte ist umstritten, ob die Aufsicht einer staatlichen Stelle übertragen werden soll oder der Selbstverwaltung, und wie diese Stelle zusammengesetzt und organisatorisch aufgehängt sein soll. Die BRAK hatte bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen, die Insolvenzverwalter:innen unter das Dach der BRAO zu holen und die Aufsicht bei den Rechtsanwaltskammern anzusiedeln, da ohnehin etwa 95 % der Insolvenzverwalter:innen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sind.
Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit an einem „Berufsrecht für Insolvenzverwalter und andere insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Amtsträger“. Mitte September lud es Kammern, Verbände und Vertreter der Länder zu einer Gesprächsrunde, an der für die BRAK Vizepräsidentin Ulrike Paul teilnahm. Das Ministerium soll, wie das Insolvenz- und Restrukturierungs-Fachmagazin INDat Report berichtet, zu erkennen gegeben haben, dass man einen recht konkreten Regelungsvorschlag erarbeitet habe, der das Bundesamt für Justiz als zentrale Aufsichtsbehörde vorsehe. BRAK und Invsolvenzverwalterverbände unterbreiteten daraufhin überraschend einen Konsensvorschlag, der eine zentrale Stelle unter dem Dach der BRAK vorsieht. Der Meinungsbildung in der BRAK-Hauptversammlung könne man dabei nicht vorgreifen, wie Paul gegenüber dem INDat Report betont. Die Aufsicht über die Insolvenzverwalter:innen durch das Bundesamt für Justiz hält sie jedoch für fernliegend. Die BRAK werde weiter daran arbeiten, eine für die Berufsträger befriedigende Lösung zu finden.
Weiterführende Links:
- INDat Report 8/2022, 8
- Nachrichten aus Berlin 23/2021 v. 18.11.2021 (zum Beschluss der Justizministerkonferenz)
- Presseerklärung Nr. 12/2021 v. 27.9.2021 (zum Vorschlag der Länderarbeitsgruppe „Vorauswahlliste Insolvenzverwalter/innen“
- Presseerklärung Nr. 13/2020 v. 23.6.2020 (BRAK-Vorschlag für ein Berufsrecht der Insolvenzverwalter)