GKG §§ 45 Abs. 1 S. 1 u. 3, 66, 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2
Klage und Widerklage aus derselben Nebenkostenabrechnung
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2008 – I-10 W 114/08
Fundstelle: AGS 2009, S. 42 f.
Begehrt der Vermieter mit der Klage die Zahlung der sich nach Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aus der erstellten Jahresabrechnung zu seinen Gunsten errechneten Nachforderung und verlangt der Mieter widerklagend die Rückzahlung sämtlicher die abgerechnete Periode betreffenden Vorauszahlungen, betreffen Klage und Widerklage nicht denselben Gegenstand i. S. d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
GKG § 41
Streitwert der Räumungsklage; Berücksichtigung der Umsatzsteuer als Mietbestandteil
OLG Celle, Beschl. v. 11.11.2008 – 2 W 239/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 89 f.
Bei der Festsetzung des Gebührenstreitwertes für die Räumungsklage ist die Miete einschließlich der Umsatzsteuer bei der Berechnung des einjährigen Entgelts zu berücksichtigen.
Leitsatz der Schriftleitung des AGS
VwGO § 67 Abs. 4; RDGE § 3 Abs. 1 Nr. 5
Vertretung durch Kammerrechtsbeistände
OVG Münster, Beschl. v. 07.11.2008 – 20 A 2504/08
Fundstelle: NJW 2009, S. 386 f.
Die Gleichstellung von Kammerrechtsbeiständen mit Rechtsanwälten nach § 3 I Nr. 5 RDGEG erfasst nicht den Fall der notwendigen Vertretung vor dem OVG nach § 67 I 1 VWGO.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nr. 3100, 3101
Verfahrensgebühr für das Einreichen einer Schutzschrift
BGH, Beschl. v. 05.11.2008 – I ZB 16/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 265 f.
Der mit der Vertretung im Eilverfahren beauftragte Rechtsanwalt erhält für das Einreichen einer Sachvortrag enthaltenden Schutzschrift eine 1,3 Verfahrensgebühr.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
BGB §§ 242, 613 a, 705; ZPO §§ 138, 253, 313, 540, 547, 736; ArbGG § 69; KSchG §§ 1, 4; PartGG §§ 1, 2, 3, 4, 5; BRAO §§ 27, 113
Schließung einer Anwaltskanzlei bei Gründung einer neuen Sozietät kein Betriebsübergang
1. Wird eine Anwaltskanzlei von mehreren Rechtsanwälten als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betrieben, so ist regelmäßig diese Gesellschaft und nicht jeder einzelne Gesellschafter Arbeitgeber der in der Kanzlei beschäftigten Arbeitnehmer.
2. Beschließen die Gesellschafter die Schließung der Anwaltskanzlei, so liegt kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vor, wenn sich nach erfolgter Einstellung der Kanzleitätigkeit ein Teil der bisherigen Gesellschafter zu einer neune Anwaltssozietät in anderen Geschäftsräumen zusammenschließt und die übrigen Gesellschafter in eine andere Anwaltskanzlei eintreten oder sich als Rechtsanwälte selbstständig machen und jeder Gesellschafter seinen bisherigen Mandantenstamm weiterbetreut, ohne dass er das bisherige Büropersonal oder einen wesentlichen Teil desselben übernimmt.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nrn. 1000, 1003
Höhe der Einigungsgebühr bei Mehrvergleich, wenn für den Abschluss des Vergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt wird
LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.10.2008 – 3 Ta 210/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 58 ff.
Die Einigungsgebühr für den Mehrwert eines Vergleichs bemisst sich auch dann nicht nach Nr. 1003 VV (1,0-facher Satz), sondern nach Nr. 1000 VV (1,5-facher Satz), wenn für den Abschluss des Mehrvergleichs Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS