RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100; RVG §§ 3 a ff.; ZPO § 91 Abs. 1 Keine Anrechnung einer Pauschalvergütung auf die VerfahrensgebührOLG Stuttgart, Beschl. v. 21.04.2009 – 8 WF 32/05 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 266 f
Die Anrechnungsvorschrift gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV ist nicht anzuwenden, wenn zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber für eine vorgerichtliche Tätigkeit wegen desselben Gegenstandes wie im nachfolgenden Rechtsstreit eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.Leitsatz des Gerichts