ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1
Zur Bewertung der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte im Rahmen der Prozesskostenhilfeprüfung
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.04.2009 – 5 WF 192/07Fundstelle: AGS 2009, S. 549
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe sind bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens gem. § 115 ZPO für Fahrten zur Arbeitsstätte entsprechend Nr. 10.2.2. der Süddeutschen Leitlinien pro gefahrenen Kilometer 0,30 EUR vom Einkommen abzuziehen.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS