RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 2300, 3100; RVG §§ 3 a ff.; ZPO § 91 Abs. 1

Keine Anrechnung einer Pauschalvergütung auf die Verfahrensgebühr

Fundstelle: RVGreport 2009, S. 266 f

Die Anrechnungsvorschrift gem. Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV ist nicht anzuwenden, wenn zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber für eine vorgerichtliche Tätigkeit wegen desselben Gegenstandes wie im nachfolgenden Rechtsstreit eine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.

Leitsatz des Gerichts