Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren; Anwendbarkeit des § 15 a RVG
LG Berlin, Beschl. v. 05.08.2009 – 82 T 453/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 350 ff.
RVG § 56 Abs. 1 Satz 1
Beschwerdeberechtigung bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung
VG Bremen, Beschl. v. 15.07.2009 – S 4 E 920/09 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 25 f.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts können nur der beigeordnete Rechtsanwalt selbst und die Staatskasse, nicht aber die bedürftige Partei und der erstattungspflichtige Gegner, Erinnerung einlegen.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
VV RVG Vorbem. 3 Abs. 4, Nrn. 3100, 2300
Keine Anrechnung bei Beauftragung eines anderen Anwalts im Rechtsstreit als vorgerichtlich beauftragt
Hatte die Partei vorgerichtlich einen anderen Anwalt beauftragt als im gerichtlichen Verfahren, so kommt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht in Betracht.
Leitsatz Schriftleitung AGS
RVG VV Teil 4 Abschnitt 3
Abrechnung der Tätigkeit des Vernehmungsbeistands
OLG Hamm, Beschl. v. 14.07.2009 – 2 WS 159/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 426 f.
Die Tätigkeit des beigeordneten Zeugenbeistands wird nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG abgerechnet (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtprechung).
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 114; RVG § 48 Abs. 1, Abs. 3; RVG VV Nr. 3104
Terminsgebühr für verglichene Folgesachen
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.07.2009 – 2 WF 33/09 Fundstelle: NJW 2010, S. 1383 ff.
Wird in einer Ehesache die den Parteien bewilligte Prozesskostenhilfe auf einen Vergleich zur Regelung einer nicht anhängigen Folgesache (hier: Kindes- und Ehegattenunterhalt) erweitert, so ist den beigeordneten Rechtsanwälte gem. § 48 I, III RVG auch für diesen Gegenstand eine Terminsgebühr aus der Staatskasse zu erstatten.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports