RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4, Nr. 3104
Keine Terminsgebühr für Austausch von E-Mails
BGH, Beschl. v. 21.10.2009 – IV ZB 27/09 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 463 f.
Tauschen die Prozessbevollmächtigten zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens E-Mails aus, fällt hierfür eine Terminsgebühr nicht an.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports