RVG VV Nr. 7003; BRAO §§ 27, 28, 29 a
Reisekostenerstattung – Kanzlei und Zweigstelle
OLG Dresden, Beschl. v. 07.06.2010 – 2 Ws 93/10 Fundstelle: NJW 2011, S. 869 f.
Von dem Begriff „Kanzlei“ im Sinne der Vorbemerkung zu Teil 7 VV-RVG wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gem. Nr. 7003 VV-RVG erstattet werden.(Leitsatz des Gerichts)
VV RVG Nr. 7003, Vorbem. 7 Abs. 2; BRAO §§ 27, 28, 29 a
Geschäftsreise bei Zweigstelle
OLG Dresden, Beschl. v. 07.06.2010 – 2 Ws 93/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 275 f.
Von dem Begriff „Kanzlei“ i. S. d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV wird auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei erfasst. Fahrtkosten für eine Geschäftsreise zu einem Ziel innerhalb der Gemeinde, in der die Zweigstelle unterhalten wird, können deshalb nicht gem. Nr. 7003 VV dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
StPO § 140; RVG § 37
Tätigkeit des Pflichtverteidigers im Verfassungsbeschwerdeverfahren
OLG Rostock, Beschl. v. 02.06.2010 – 1 Ws 127/10 LG Neubrandenburg, Beschl. v. 01.02.2010 – 6 Ks 11/07 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 380 f.
Die Bestellung als Pflichtverteidiger erfasst nicht auch Tätigkeiten im Rahmen der Verfassungsbeschwerde.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO § 3; GKG § 48 Abs. 2 S. 1
Gegenstandswert im Verfahren auf Ablehnung eines Sachverständigen
OLG München, Beschl. v. 28.05.2010 – 5 W 1403/10 Fundstelle: AGS 2010, S. 403 f.
Im Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist der Beschwerdewert nicht nach § 48 Abs. 2 S. 1 GKG zu bestimmen, sondern gem. § 3 ZPO mit rund einem Drittel des Hauptsachestreitwerts anzusetzen. (Anschluss an BGH, Beschl. v. 15.12.2003 – II ZB 32/03).
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
VV RVG Nr. 1008, 2503
Gebührenerhöhung bei Beratungshilfe
OLG Naumburg, Beschl. v. 25.05.2010 – 2 Wx 4/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 382
Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).
Leitsatz des Gerichts