VV RVG Nr. 1008, 2503

Gebührenerhöhung bei Beratungshilfe

 

OLG Naumburg, Beschl. v. 25.05.2010 – 2 Wx 4/10 Fundstelle: RVGreport 2010, S. 382

 

Einem Rechtsanwalt steht auch im Rahmen der Beratungshilfe die Erhöhungsgebühr nach RVG-VV Nr. 1008 zu, wenn mehrere Personen in derselben Angelegenheit Auftraggeber sind (hier: Widerspruch einer aus zwei Personen bestehenden Bedarfsgemeinschaft gegen einen Bescheid einer ARGE SGB II).

Leitsatz des Gerichts

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zur übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber. Leitsazt der Schriftleitung der AGS

ARB §§ 24, 25, 29; VV RVG Nr. 1008 

Mitversicherung erstreckt sich auch auf Gebührenerhöhung 

LG Frankfurt a. M., Urt. v. 18.05.2010 – 2-08 O 397/09 Fundstelle: AGS 2010, S. 363 f.

Unterhält nur einer von mehreren Mitmietern eine Rechtschutzversicherung, in der der andere Mieter mitversichert ist, so hat der Rechtsschutzversicherer die allen Mietern entstehenden Kosten zur übernehmen einschließlich der Erhöhung nach Nr. 1008 VV wegen mehrerer Auftraggeber.

 

Leitsazt der Schriftleitung der AGS

StPO §§ 37 Abs. 1, 44, 45, 329 Abs. 3; ZPO § 174; BRAO §§ 30, 53

Unwirksame Zustellung bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch Assessor

OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.05.2010- 2 Ws 48/10 Fundstelle: NJW 2010, S. 2532 f.

 

1.      Ein Empfangsbekenntnis muss die persönliche Entgegennahme durch einen Adressaten, der durch seine berufliche Stellung i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO qualifiziert ist, erkennen lassen.

2.      Der Adressat einer Zustellung gegen Empfangsbekenntnis kann einen „Assessor“ nicht mit seiner Vertretung ermächtigen, da „Assessor keine berufliche Qualifikation i. S. von § 174 Abs. 1 ZPO ist.

 

Leitsatz des Gerichts

BRAO §§ 14 Abs. 4, 155 Abs. 2, VwGO § 67 Abs. 4

Verlust der Postulationsfähigkeit nach Widerruf der Zulassung

AnwGH Sachsen, Gerichtsbescheid vom 12.05.2010 – AGH 1/10 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 414

Ein Rechtsanwalt, dessen Zulassung nach dem 01.09.2009 unter Anordnung des Sofortvollzugs widerrufen worden ist, darf sich vor dem Anwaltsgerichtshof nicht mehr selbst vertreten.

 

RA Benedikt Trockel, Geschäftsführer

 

 

BRAO § 51 Abs. 1 S. 2

Berufshaftpflichtversicherung auch bei Kanzlei im Ausland

BGH, Beschl. v. 10.05.2010 – AnwZ (B) 30/09 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 543.

Die Verpflichtung eines Anwalts zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung entfällt nicht deshalb, weil dieser seine Kanzlei im Ausland betreibt.

Leitsatz der Schriftleitung der NJW-Spezial

BRAO §§ 7 Nr. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2

Wiederzulassung nach Ausschluss aus der Anwaltschaft

BGH, Beschl. v. 10.05.2010 – AnwZ (B) 43/09 Fundstelle: NJW-Spezial 2010, S. 607

Die Sperrfrist des § 7 Nr. 3 BRAO beginnt mit dem Eintritt der Bestandskraft des Widerrufsbescheids nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO.

Leitsatz der Schriftleitung der NJW Spezial

Ist der Anwalt noch nicht mit der Klageerhebung beauftragt, sondern soll er zunächst noch einmal außergerichtlich tätig werden, dann gehören die Kosten für eine Deckungsschutzanfrage beim Rechtsschutzversicherer jedenfalls dann nicht zu den ersatzfähigen Kosten, wenn der Gegner außergerichtlich reguliert und es nicht mehr zum Klageauftrag kommt.

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