EuRAG § 11
Zulassung eines ausländischen Syndikus zur Anwaltschaft
BGH, Beschl. v. 07.02.2011 – AnwZ (B) 20/10 (AnwGH München) Fundstelle: NJW 2011, S. 1517 ff.
Die Betätigung als Syndikus kann auch bei einem niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt nicht als anwaltliche Berufsausübung angesehen werden.
Leitsatz der Redaktion NJW
RVG §§ 15, 16 Nr. 4; VV RVG Nr. 2503
Beratungshilfe für Ehescheidung und Folgesachen
OLG Dresden, Beschl. v. 07.02.2011 – 20 1311/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 219
§ 16 Nr. 4 RVG ist auf das vorgerichtliche Beratungshilfeverfahren nicht analog anwendbar. Gewährt ein Rechtsanwalt daher pflichtgemäß Beratungshilfe in mehreren unterschiedlichen Familiensachen, deren Gemeinsamkeit lediglich darin liegt, dass sie Folge desselben Trennungskonflikts sind, so kann er grundsätzlich auch dann, wenn nur ein Berechtigungsschein erteilt ist, seine anwaltliche Tätigkeit in mehreren Angelegenheiten, entsprechend der Anzahl der betroffenen Lebenssachverhalte, gegenüber der Staatskasse abrechnen.
Leitsatz des Gerichts
ZPO § 91; VV RVG Nr. 3100, Vorbem. 3 Abs. 4
Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr
BGH, Beschl. v. 05.02.2011 – V ZB 272/10 Fundstelle: AGS 2011, S. 259 f.
Hatte eine Partei zunächst nur die um die Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr verminderte Verfahrensgebühr zur Festsetzung angemeldet, kann sie den Restbetrag im Wege der Nachfestsetzung noch anmelden.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
1. Die Wirkungen des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entfallen vollständig, wenn die Bewilligung der PKH aufgehoben wird.
2. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es auf die Aufhebung der Bewilligung der PKH und nicht auf die vorher erfolgte Aufhebung der Beiordnung des RA an.Leitsatz des Verfassers des RVGreports
ZPO §§ 122 Abs. 1 Nr. 2, 124; BGB § 199 Abs. 1
Anspruch des PKH-Anwalts auf Wahlanwaltsvergütung gegen den Mandanten
KG, Beschl. v. 27.01.2011 – 8 U 145/10 Fundstelle: RVGreport 2011, S. 230 f.
1. Die Wirkungen des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entfallen vollständig, wenn die Bewilligung der PKH aufgehoben wird.
2. Für den Beginn der Verjährungsfrist kommt es auf die Aufhebung der Bewilligung der PKH und nicht auf die vorher erfolgte Aufhebung der Beiordnung des RA an.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
BRAO §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 8
Unzureichende Freistellungserklärung eines Syndikusanwalts
AnwGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.01.2011 – 1 AGH 72/0 = BeckRS 2011, 13156 Fundstelle: NJW-Spezial S. 350
Die von einem Syndikus vorzulegende Freistellungserklärung muss eine Klausel enthalten, mit der unwiderruflich erklärt wird, dass außerhalb dieser Erklärung keine Vereinbarungen existieren, die die anwaltliche Tätigkeit einschränken können.
Leitsatz der Schriftleitung des NJW Spezial