ARB § 5
Kostenübernahme bei Anwaltswechsel wegen Krankheit
LG Köln, Beschl. v. 13.04.2011 – 20 S 4/10
Fundstelle: AGS 2012, S. 448
Erfolgt ein Anwaltswechsel, weil der ursprünglich mandatierte Rechtsanwalt krankheitsbedingt die Fortführung des Mandats nicht gewährleisten kann, so handelt es sich um einen notwendigen Anwaltswechsel, für den die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen muss.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS