RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3; ZPO § 890 Abs. 2

Gegenstandswert eines Ordnungsgeldverfahrens

OLG Hamm, Beschluss vom 08.05.2014 - I-4 W 81/13

Fundstelle: AGS 2014, S. 518 f.

 

Der Gegenstandswert eines Zwangsvollstreckungsverfahrens auf Androhung von Ordnungsmitteln ist mit dem vollen Wert der zu vollstreckenden Forderung anzusetzen.

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

ZPO §§ 103 Abs. 2, 172

Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses

OLG Jena, Beschluss vom 16.07.2013 - 9 W 281/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 477 f.

 

Das Kostenfestsetzungsverfahren gehört zum ersten Rechtszug. Deshalb hat die Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses im Regelfall an den für die erste Instanz bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

FamFG §§ 76 Abs. 1, 274 Abs. 4 Nr. 1; ZPO § 114

Verfahrenskostenhilfe nur zur Durchsetzung eigener Rechtspositionen

BGH, Beschluss vom. 22.10.2014 - XII ZB 125/14

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 76 f.

Verfahrenskostenhilfe kann nur der bedürftige Beteiligte erhalten, der in eigenen Rechten betroffen ist. Für eine rein fremdnützige Verfahrensbeteiligung ist die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hingegen nicht möglich.

Leitsatz des Gerichts

ZPO §§ 91 Abs. 1 Satz 1, 522 Abs. 2 Satz 2, 516 Abs. 3; VV RVG Nrn. 3200, 3201 Abs. 1 Nr. 1

Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr bei verfrühtem Berufungszurückweisungsantrag

BGH, Beschluss vom 30.09.2014 - XI ZB 21/13

Fundstelle: RVGreport 2015, S. 26 ff.

1.

Reicht der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten nach Eingang der keine Berufungsbegründung enthaltenen Berufungsschrift einen Schriftsatz mit Berufungszurückweisungsantrag ein, ist die hierdurch angefallene 1,6 Verfahrensgebühr dann erstattungsfähig, wenn der Berufungskläger sein Rechtsmittel später begründet und - auf den Hinweis des Berufungsgerichts - wieder zurücknimmt.

2.

Es wäre nämlich eine unnötige Förmelei, vom Berufungsgegner zu fordern, nach Eingang der Berufungsbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einzureichen, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen.

3.

Somit kommt es für die Frage der Erstattungsfähigkeit nicht auf die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ein.

Leitsatz des Verfassers des RVGReports

StGB §§ 13 I, 263, 291; RVG § 4 a II Nr. 1

Mandantenaufklärung vor Erfolgshonorarvereinbarung

BGH, Urteil vom 25.09.2014 - 4 StR 586/13

Fundstelle: NJW 2014, S. 3669 ff.

§ 4 a II Nr. 1 RVG begründet kraft Gesetzes eine Garantenstellung des Rechtsanwalts, der vor Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung seinen Mandanten über die voraussichtliche gesetzliche Vergütung aufzuklären hat.

Leitsatz des Gerichts

GNotKG § 26 Abs. 3

Gebührenfreiheit in Unterbringungssachen

BGH, Beschluss vom 07.05.2014 - XII ZB 540/13

Fundstelle: RVGreport 2014, S. 483

Rechtsmittelverfahren in Unterbringungssachen sind auch unter Geltung des Gesetzes über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare vom 23.7.2013 (Gerichts-·und Notarkostengesetz - GNotKG) gerichtsgebührenfrei. Diese Gebührenfreiheit gilt ebenfalls für unstatthafte Rechtsmittel.

Leitsatz des Gerichts

BRAO § 43 b

Pin-Up-Kalender als unzulässige Werbemaßnahme

AnwG Köln, Beschluss vom 10.11.2014 – 10 EV 490/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94

Die Verteilung eines Pin-Up-Kalenders durch einen Anwalt an potenziell Rechtsuchende bzw. Mandanten stellt eine unzulässige Werbemaßnahme dar.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO § 43 a Abs. 3

Unsachliche Äußerungen in einem Schreiben

AnwG Köln, Beschluss vom 06.11.2014 – 10 EV 255/11

Fundsteller: NJW-Spezial 2015, S. 30

Äußert ein Anwalt, dass Richter eines bestimmten Gerichtszweigs gezielt so ausgewählt würden, dass nur die staatstragendsten Juristen ins Richteramt gelangen und eine bestimmte Richterin diese Art, staatstragend zu sein, so sehr internalisiert habe, dass sie „wahrscheinlich schon gar nicht verstehen würde, wie sie auch anders hätte entscheiden können“, liegt hierin eine gegen die Richterin gerichtete Beleidigung.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

UWG § 5 Abs. 1 Nr. 3

„Größte deutsche Fachkanzlei“

OLG Koblenz, Urteil vom 03.12.2014 - 9 U 354/12

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 95

 

Eine Mehrheit von Rechtsuchenden versteht unter dem Begriff „Fachkanzlei“ eine Rechtsanwaltskanzlei mit Fachanwälten.

Leitsatz des Autors der NJW Spezial

BRAO §§ 59 b Abs. 2 Nr. 5 a), 6 b); BORA § 14

Keine Pflicht zur Erteilung eines Empfangsbekenntnisses bei der Zustellung von Anwalt zu Anwalt aus § 14 BORA

AGH NRW, Urteil vom 07.11.2014 – 2 AGH 9/14

Fundstelle: NJW-Spezial 2015, S. 94 f.

1.

Eine Berufspflichtverletzung kann nur angenommen werden, wenn die Norm, gegen die verstoßen worden sein soll, aufgrund einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage erlassen worden ist.

2.

Eine Ermächtigungsgrundlage, nach der die Berufsordnung Berufspflichten im Zusammenhang mit einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt regeln kann, besteht nicht.

Leitsatz des Verfassers

    Anmerkung:

    Der AGH NRW hat die Revision zugelassen, die zwischenzeitlich von der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt wurde.

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