zusammengestellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Elke Werner, Dortmund
KammerReport Nr. 4/2016 vom 15.09.2016 Seite 10 f
Aktuelle Gesetzgebung/Gesetzgebungsvorhaben
zusammengestellt von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht
Elke Werner, Dortmund
I. Gesetzgebung
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe vom 24.07.2015 (BGBl. I 2015, 1332), insbesondere Neuregelung des § 329 StPO
- 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015 (BGBl. I 2015, 2525) mit Änderungen/Verbesserungen im Opfer-/Zeugenschutz (vgl. dazu Ferber, NJW 2016, 279)
- Gesetz zur Reform des Sexualstrafrechts: Der 6. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am 06.07.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung – verabschiedet (BT-Drs. 18/9097); der Bundestag hat das Gesetz am 07.07.2016 in zweiter und dritter Lesung beschlossen (vgl. Nachricht in FD-StrafR 2016, 379633). Ausweislich der Begründung der Beschlussempfehlung wird der Grundsatz des „Nein heißt Nein“ in das StGB (mit Folgeänderungen in anderen Gesetzen) implementiert.