Die BRAK hat zum Stand 1.11.2016 Mitgliederzahlen erhoben. Erstmals umfasst die Statistik auch Zahlen zu den zugelassenen Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälten bzw. zu Doppelzulassungen.

Insgesamt weist die Statistik einen Mitgliederzuwachs von 1,35 % im Vergleich zum 1.1.2016 aus. 7.147 Kolleginnen und Kollegen sind zum 01.11.2016 sowohl als (niedergelassener) Rechtsanwalt als auch Syndikusrechtsanwalt zugelassen, verfügen also über eine Doppelzulasung.  697 Personen haben die Einzelzulassung als Syndikusrechtsanwalt erhalten. Da die Zulassungsverfahren erst seit dem 1.1.2016 möglich sind, ist davon auszugehen, dass der Mitgliederzuwachs zum 1.1.2017 im Vergleich zum Vorjahr um die 1,5 % liegen wird.

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