In ihrer 3. Sitzung am 21.11.2016 hat die 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer sich mit einer Reihe von Fragen zur Zulassung von Fachanwältinnen und Fachanwälten sowie zur Fortbildung befasst.
Einstimmig beschloss die Satzungsversammlung Änderungen der FAO bei den Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberecht; in beiden Fällen war jeweils eine Änderung an die Gesetzeslage im Insolvenz- bzw. Vergaberecht notwendig. Ferner wurde diskutiert, ob künftig 10 % der von Fachanwalts-Aspiranten nachzuweisenden Praxisfälle durch ein Fachgespräch ersetzt werden können; hierzu hatte der zuständige Ausschuss 1 der Satzungsversammlung gemeinsam mit BRAK und DAV Eckpunkte erarbeitet.
Für Diskussionen sorgten auch die Modalitäten der Anrechnung interdisziplinärer Fortbildungsveranstaltungen und dozierender bzw. publizierender Tätigkeiten auf die Pflichtfortbildung. Dem Ausschuss 1 wurde aufgegeben, sich mit diesen Fragen noch vertiefter zu befassen, damit eine einheitliche Praxis der Rechtsanwaltskammern sichergestellt werden kann.
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