FamGKG §§ 42 Abs. 1, 51 Abs. 1 u. 2

Antrag auf Herausgabe des Titels neben Abänderungsantrag

OLG Köln, Beschluss vom 10.11.2015 - II-4 UF 257/13

Fundstelle: AGS 2016, S. 294

 

 

Wird die Abänderung eines Unterhaltstitels dahingegen beantragt, dass keine Zahlungen mehr zu leisten seien, und wird zusätzlich beantragt, die vollstreckbare Ausfertigung des Titels herauszugeben, so ist der zusätzliche Herausgabeantrag mit einem Fünftel des Jahresbetrags des titulierten Unterhalts anzusetzen.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

BGB §§ 611, 627 S. 1, 628 I 1

Vertretung einmal für und einmal gegen die Mandantin

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 25.06.2015 - 15 U 90/14

Fundstelle: NJW 2016, S. 1599 f.

 

 

Vertritt ein Rechtsanwalt in unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten eine Mandantin in Familiensachen und tritt in einer Verkehrsunfallsache gegen diese Mandantin auf, so hat er die Schädigung des Vertrauensverhältnisses verursacht und verliert aufgrund der Kündigung seine Honoraransprüche in der Familiensache.

 

Leitsatz der Redation der NJW

 

VVG § 125

Anforderung an die Ausübung eines Widerrufsrechts bezüglich einer Rechtsschutzzusage wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2015 - 10 U 233/13

Fundstelle: AGS 2016, S. 258 ff.

 

 

Eine durch eine Rechtsschutzversicherung erklärte Rechtsschutzzusage kann nachträglich nur noch aus Gründen widerrufen werden, die im Zeitpunkt der Erteilung der Zusage bekannt oder jedenfalls ohne Weiteres erkennbar waren. Damit scheidet ein Widerruf wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung bei unveränderter Sach- und Kenntnislage aus.

 

Leitsatz der Schriftleitung der AGS

 

ZPO §§ 103 ff.; BGB §§ 387, 406; FGO § 152; AO § 226

Aufrechnung des Finanzamts mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch; maßgeblicher Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung

BFH, Beschluss vom 16.03.2016 - VII B 102/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 265 f.

 

 

1.    Das Finanzamt kann grundsätzlich nach § 226 AO mit einem Steueranspruch gegen einen Kostenerstattungsanspruch des Steuerpflichtigen aufrechnen.6

 

2.    Eine Aufrechnung des Finanzamtes mit einem Steueranspruch ist ab Erlass der Kostengrundentscheidung und damit bereits vor dem Erlass des darauf beruhenden Kostenfestsetzungsbeschlusses zulässig.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

FGO § 142; ZPO § 117 Abs. 4; PKHFV § 2 Abs. 2

Vereinfachte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Bezug von laufenden Leistungen nach dem SGB XI

BFH, Beschluss vom 08.03.2016 -·V S 9/16 (PKH)

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 268 f.

 

 

1.    Die den PKH-Antrag stellende Partei muss die Abschnitte E bis J des amtlichen Formulars für die Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur dann nicht ausfüllen, wenn sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht und einen entsprechenden Bewilligungsbescheid vorlegt.

 

2.    Bezieht die den Antrag stellende Partei hingegen Leistungen nach dem SGB II, kann sie keine vereinfachte Erklärung nach § 2 Abs. 2 PKHFV abgeben, da diese Vorschrift nicht entsprechend anwendbar ist.

 

Leitsatz des verfassers des RVGReports

 

RVG §§ 7 Abs. 1, 15 Abs. 2

Vertretung zweier Beklagter im Rechtsstreit wegen unterschiedlicher Forderungen eine gebührenrechtliche Angelegenheit

BGH, Beschluss vom 24.03.2016 - III ZB 116/15

Fundstelle: RVGreport 2016, S. 215 ff.

 

 

Macht der Kläger unterschiedliche Ansprüche gegen zwei Beklagte von vornherein zum Gegenstand eines Klageverfahrens und lehnt das Gericht eine Trennung wegen des zwischen den verschiedenen Gegenständen bejahten Zusammenhangs ab, liegt nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor.

 

Leitsatz des Verfassers des RVGreports

 

ZPO §§ 101, 98

Kosten der Nebenintervention bei Vergleich der Hauptparteien

BGH, Beschluss vom 04.02.2016 - IX ZB 28/15

Fundstelle: AGS 2016, S. 246 ff.

 

Regelt ein Vergleich, dem der Nebenintervenient ausdrücklich zugestimmt hat, nur die Verteilung der Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien des Rechtsstreits, ohne die Kosten der Nebenintervention zu erwähnen, schließt dies regelmäßig einen prozessualen Kastenerstattungsanspruch des Nebenintervenienten aus.

 

FamFG §§ 78, 172

Beiordnung eines Rechtsanwalts für den Antragsteller und die weiteren Beteiligten in Abstammungsverfahren

BGH, Beschluss vom 27.01.2016 – XII ZB 639/14

Fundstelle: AGS 2016, S. 241 ff .

 

 

Wegen der besonderen Schwierigkeit des Abstammungsverfahrens ist im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe nicht nur hinsichtlich des Antragstellers, sondern auch für die weiteren Beteiligten regelmäßig eine Anwaltsbeiordnung geboten (Fortführung von Senatsbeschl. v. 13.6.2012 - XII ZB 218/11, FamRZ 2012, 1290 [= AGS 2012, 475]).

 

Leitsatz der Schritleitung der AGS

 

BRAO § 43

Eingeschränkter Anwendungsbereich der allgemeinen Berufspflicht

AnwG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2016 – III AnwG 7/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 479

 

 

Eine Rechtsanwaltskammer kann die Verletzung rein zivilrechtlicher Pflichten durch einen Anwalt regelmäßig nicht über § 43 BRAO mit einer Rüge ahnden.

 

Werbung mit Abschluss der theoretischen Prüfung für Fachanwaltstitel

BRAO §§ 43 b, 43 c BRAO

AnwG Köln, Beschluss vom 20.01.2016 - 3 AnwG 14/15

Fundstelle: NJW-Spezial 2016, S. 478 f.

 

Einem Anwalt ist es verwehrt, auf den „erfolgreichen Abschluss des theoretischen Prüfungsteils zur Verleihung des Titels einer Fachanwaltschaft“ hinzuweisen.

 

Leitsatz des Autors der NJW-Spezial

 

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