Die Bundesrechtsanwaltskammer hat uns gebeten, unsere Mitglieder auf Folgendes hinzuweisen: 

Die beA-Mitarbeitendenkarten, deren Gültigkeit 7 Jahre beträgt, gibt es seit Herbst 2016. Die ersten Karten verlieren also im September 2023 ihre Gültigkeit. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beginnt daher ab August 2023 mit dem Tausch der beA-Karten Mitarbeiter.

Dem Europäischen Gerichtshof liegt ein Vorabentscheidungsverfahren vor, mit dem das berufsrechtliche Verbot auf den Prüfstand gestellt wird, dass sich nicht-anwaltliche Gesellschafter an Anwaltsgesellschaften beteiligen können. Auf Anfrage des Bundesjustizministeriums hat die BRAK zu dem Verfahren Stellung genommen. Sie legt dar, weshalb das Verbot zur Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit unabdingbar ist.

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