VV RVG Nr. 7008
Die Aktenversendungspauschale und Umsatzsteuer-Pflicht
OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2008 – 1 Ws 184/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 110 f.
BRAO § 53 Abs. 10 S. 4, 5
Vertretervergütung für Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei
BGH, Beschl. v. 15.09.2008 – AnwZ (B) 78/07 (AnwGH Naumburg) Fundstelle: NJW 2009, S. 1003 ff.
Leitsatz des Gerichts
BRAO § 49 b Abs. 5
Darlegungs- und Beweislast für Belehrung über die Abrechnung nach dem Gegenstandswert
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.09.2008 – I-24 U 223/07 Fundstelle: AGS 2009, S. 11 f
Hat der Rechtsanwalt die näheren Umstände zu Hinweisen auf den Gegenstandswert der zu bearbeitenden Angelegenheit dargelegt, so ist der Mandant für die Behauptung der unterlassenen Belehrung beweispflichtig.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
RVG VV Nr. 7002
Berechnung der Postengeltpauschale bei Beratungshilfe
OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2008 – 3 W 932/08
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 432 f.
Für den im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt berechnet sich die Postentgeltpauschale nach der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr, nicht hingegen nach der fiktiven Gebühr, die dem Anwalt als Wahlanwalt außerhalb der Beratungshilfe zustehen würde.
Leitsatz des Rezensenten des RVGReports
VV RVG Nr. 2300
Rechtsanwaltsvergütung; außergerichtliche Tätigkeit
OLG Celle, Urt. v. 03.09.2008 – 3 U 70/08 Fundstelle: AGS 2009, S. 63 f.
Leitsatz der Schriftleitung der AGS
BerHG § 4 Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit bei nachträglichem Antrag
KG, Beschl. v. 02.09.2009 – 1 AR 17/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 155 f.
Die Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BerHG bestimmt sich auch dann nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers zum Zeitpunkt des Antragseingangs, wenn Beratungshilfe erst nachträglich (§ 7 BerHG) beantragt wird und der Antragsteller zwischenzeitlich seinen Wohnsitz gewechselt hat.
Leitsatz des Gerichts
VV RVG Nr. 2300; RVG § 14 Abs. 2
2,5 Geschäftsgebühr bei Regulierung eines Verkehrsunfallschadens
AG Mannheim, Urt. v. 27.08.2008 – 14 C 138/08 Fundstelle: RVGreport 2009, S. 99 f.
Die Berechnung einer 2,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für die Regulierung eines Verkehrsunfalls, bei dem der Geschädigte stärksten Personenschaden erlitten hat und die über einen Zeitraum von knapp 12 Monaten eine Gesamtbearbeitungszeit von 24 Std. erforderten, ist nicht unbillig.
Leitsatz des Verfassers des RVGreports
Die Suche nach Pflichtverteidigern ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) möglich.
Nach Landgerichtsbezirken geordnet pflegen wir für Sie eine Liste von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die sich bereit erklärt haben, ein kostenloses Informationsgespräch gemäß § 135 FamFG („Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“) durchzuführen.
