RVG VV Nr. 7002

Berechnung der Postengeltpauschale bei Beratungshilfe

OLG Dresden, Beschl. vom 11.09.2008 – 3 W 932/08
Fundstelle: RVGreport 2008, S. 432 f.

Für den im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalt berechnet sich die Postentgeltpauschale nach der für die Beratungshilfe anfallenden Festgebühr, nicht hingegen nach der fiktiven Gebühr, die dem Anwalt als Wahlanwalt außerhalb der Beratungshilfe zustehen würde.

 

Leitsatz des Rezensenten des RVGReports